Unser Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche, die einen individuellen Unterstützungsbedarf haben, der durch die Ressourcen der jeweiligen Einrichtungen nicht abgedeckt werden kann. Individueller Unterstützungsbedarf ergibt sich häufig bei Kindern und Jugendlichen mit geistiger, körperlicher Behinderung, mit Sinnesbeeieinträchtigungen, mit Diagnosen aus dem Autismus-Spektrum, mit Aufmerksamkeitsstörungen, mit schwerer Mehrfachbehinderung sowie mit einen Unterstützungsbedarf im Bereich der Kommunikation oder in der sozial-emotionalen Entwicklung.
Grundlage dafür sind nach §§ 112,113 SGB IX, Kinder und Jugendliche mit körperlichen und/oder geistigen oder mehrfach ( z.B. mit der Diagnose Autismus ) Behinderungen sowie nach §35a SGB VIII; Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche.
KidsSupporter bietet ebenfalls jungen Menschen mit Autismus individuelle Leistungen im Bereich Kita-, Schul- und Hortkontext an.
Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben und der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Ziel einer Eingliederungshilfe ist es, eine Schul- und Kitabegleitung zu ermöglichen. Dies bedeutet, dass dem Kind der Besuch der Schule ermöglicht wird, welche seinem vorhandenen Entwicklungspotenzial entspricht, bzw. sich positiv auswirken kann.
Zu diesem Kontext bietet KidsSupporter für alle Betroffenen, Sorgeberechtigten und/oder Angehörigen entsprechende individuelle Beratungsmöglichkeiten an.
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